Satzung des SPD-Ortsvereins Hüttenberg

 

Satzung des Ortsvereins Hüttenberg der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands

 

  • 1 Bezeichnung
    Der Ortsverein führt den Namen Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Ortsverein Hüttenberg.
  • 2 Organe
    Die Organe des Ortsvereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
  • 3 Mitgliederversammlung
  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich einberufen. Die Einladung muss zwei Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung den Mitgliedern schriftlich oder per Mail zugestellt werden. Anträge an den Ortsverein sind spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung einzureichen. Initiativanträge können in der Mitgliederversammlung mit fünf Unterschriften von Mitgliedern abgegeben werden.
  2. Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Sie muss einberufen werden, wenn ein entsprechender Antrag von mindestens zehn Mitgliedern gestellt wird. In Eilfällen kann die Ladungsfrist verkürzt werden. Sie muss jedoch 48 Stunden betragen.
  3. Die Mitgliederversammlung wählt die Versammlungsleitung und beschließt die Tagesordnung. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf eine bestimmte Zahl von Stimmberechtigten beschlussfähig
  4. Die Mitgliederversammlung wählt die Kandidaten/innen für die Kommunalwahl und die Delegierten für Parteitage und Konferenzen.

Männer und Frauen sind zu mindestens je 40 % bei der Listenaufstellung für die kommunalen Vertretungskörperschaften und die Delegierten zu berücksichtigen.

  1. Die Mitgliederversammlung nimmt die Berichte des Vorstandes entgegen. Sie berät und beschließt über die Anträge und entlastet den Vorstand. Ihre Aufgabe ist es, die Richtlinien für die Arbeit des Ortsvereins in den folgenden Jahren zu bestimmen.
  2. Über den Verlauf der Mitgliederversammlung wird ein Protokoll angefertigt.
  3. Die Wahlen des/der Vorsitzenden und der Delegierten sind geheim. Alle anderen Wahlen können offen durchgeführt werden, auf Antrag sind auch sie geheim durchzuführen.

 

  • 4 Vorstand
    1.Vor der Durchführung der Vorstandswahl wird eine Versammlungsleitung gewählt.
    Die Mitgliederversammlung wählt den Ortsvereinsvorstand für zwei Jahre in getrennten Wahlgängen.
    Nacheinander werden gewählt:
    a) der/die erste Vorsitzende,
    b) der/die stellvertretende Vorsitzende,
    c) drei weitere Stellvertreter/innen aus den Ortsteilen. Der Ortsteil, der den/die Stellvertreter/in (siehe b) stellt, erhält keine/n weitere/n Stellvertreter/in,
    d) der/die Schriftführer/in,
    e) der/die Kassierer/in, stellv. Kassierer/in
    f) zwei Revisoren (Die Revisoren werden für zwei Jahre gewählt, jedes Jahr ist ein neuer Revisor zu wählen, der dieses Amt nicht in den zurückliegenden zwei Geschäftsjahren ausgeübt haben darf)
    g) bis zu 8 weitere Beisitzer/innen.
  1. Außerdem gehört zum Vorstand der/die Fraktionsvorsitzende.
  2. An den Sitzungen des Vorstandes nehmen die Vorsitzenden der im Ortsverein existierenden Arbeitsgemeinschaften oder ein von diesen gewählte/r Vertreter/in mit beratender Stimme teil.
  3. Der Vorstand vertritt den Ortsverein und ist für seine politische und organisatorische Arbeit sowie für die ordnungsgemäße Geschäftsführung verantwortlich. Die Sitzungen des Vorstandes sind in der Regel parteiöffentlich. Die Mitglieder sind über die Sitzungen zu informieren.
  4. Der Ortsvereinsvorstand bereitet die Wahl der Kandidaten/innen für die Kommunalwahl vor und hat hierbei die Interessen der Ortsteile angemessen zu berücksichtigen.
  5. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend sind.

 

  • 5 Satzungsänderung
    Diese Satzung kann nur in einer Mitgliederversammlung mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder geändert werden.

 

  • 6 Ergänzende Anwendung sonstiger Vorschriften
    Im Übrigen gelten das Organisationsstatut, die Satzungen des Bezirks Hessen Süd und die Satzungen des Unterbezirks entsprechend.

 

Vorstehende Satzung wurde in der Jahreshauptversammlung des Ortsvereins Hüttenberg am 16.07.2021 beschlossen und tritt nach Beschlussfassung in Kraft.

Der Vorstand